Eine Karriere in der Pflegebranche kann klassischerweise mit der neuen generalisierten Ausbildung zum Pflegefachmann-/frau beginnen.
Hat man diese abgeschlossen, können unterschiedliche Fort- und Weiterbildungen absolviert werden.
In Teil 1 dieses Artikels sind nun die ersten 4 von 7 hiervon aufgezählt. Hierbei sollte beachtet werden, dass dies generell nur ein Auszug der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten ist.
Fort- und Weiterbildungen
Die staatlich anerkannte Weiterbildung zur Stationsleitung, Gruppen- und Wohnbereichsleitung bereitet auf eine Leitung der Funktionseinheit im Pflege- oder Gesundheitssektor vor. Hier erlernt man notwendige Führungskompetenzen für eine Position im mittleren Management. Diese setzen sich aus Kenntnissen verschiedener Bereiche zusammen. Zum Beispiel aus der Betriebswirtschaft, der Personalführung und den Rechtswissenschaften. Zudem erweitern Sie Ihre sozialen und methodischen Kompetenzen, die Sie zur Erfüllung Ihrer Führungsaufgabe benötigen.
2. Pflegedienstleitung
Der Pflegedienstleiter ist das Bindeglied zwischen der Wohnbereichsleitung und der Einrichtungsleitung/Geschäftsführung und wird oft auch als Pflegedirektor oder verantwortliche Pflegefachkraft bezeichnet. Der Weg in den Beruf führt entweder über ein akademisches Studium oder eine passende Weiterbildung. Letztere richtet sich an Interessenten mit einem staatlich anerkannten Abschluss als Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die ihre Handlungskompetenzen erweitern und mehr Verantwortung übernehmen möchten.
3. Einrichtungsleitung
Wer als Einrichtungsleiter bzw. Heimleiter arbeiten möchte, muss über breite Handlungskompetenzen in den unterschiedlichsten Bereichen verfügen. So muss er zum Beispiel nicht nur wissen, wie er seine Mitarbeiter optimal einsetzt und fördert, Einnahmen und Kosten verrechnet und die Qualität der Dienstleistungen sichert, sondern auch, wie er das Verhältnis zur Öffentlichkeit pflegt oder Beschwerden von Patienten und Angehörigen angemessen handhabt.
Mit dieser Weiterbildung können Sie ein unternehmensspezifisches Qualitätsmanagementsystem aufbauen und einführen sowie ein QM-Handbuch erstellen. Um zur Weiterbildung zum Qualitätsmanagementbeauftragten zugelassen zu werden, ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft oder im sozialpädagogisch-psychologischem Bereich Voraussetzung. Daneben muss einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens zwei Jahren, idealerweise mit erster Leitungserfahrung, nachgewiesen werden.
Erfahren Sie mehr über weitere spannende Möglichkeiten in der Pflegebranche und kontaktieren Sie uns kostenfrei. Wir beraten Sie sehr gerne!
Viele Grüße
Ihr CARE INSIDER - TEAM
Freuen Sie sich auf Teil 2 dieses Blogartikels nächste Woche. :)