Ein Unfall auf der Landstraße oder ein Herzinfarkt im Supermarkt – plötzlich muss Erste Hilfe geleistet werden. Auch in Corona-Zeiten haben Menschen, die als Erste an einer Unfallstelle eintreffen, die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Selbstverständlich ist man in Zeiten einer Pandemie stark verunsichert, wie man sich richtig verhält, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie als Erster am Unfallort eintreffen.
Hygienemaßnahmen sollten bei der Ersten Hilfe immer beachtet werden – Einweg-Handschuhe sind daher fester Bestandteil des Verbandskastens im Auto. In Zeiten von Corona sollten Sie die Handschuhe sofort anziehen und helfen! Auch ein Mundschutz – für den Ersthelfer und wenn möglich auch für die verletzte Person – verringert das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Wenn eine Person nicht bei Bewusstsein ist, muss die Atmung kontrolliert werden. In der aktuellen Corona-Situation soll sich die Atemkontrolle laut dem Deutschen Rat für Wiederbelebung jedoch auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und die Beobachtung etwaiger Brustkorbbewegungen beschränken. Helfer müssen sich derzeit nicht dem Gesicht des Betroffenen nähern, um Atemgeräusche zu hören oder einen Luftzug zu spüren.
Auch schon vor Covid-19 galt: Eine Atemspende (Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmung) durchzuführen ist für Laien nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist aber, dass Sie bei bewusstlosen Personen mit keiner oder keiner normalen Atmung durchgehend eine Herzdruckmassage ausführen, bis professionelle Helfer übernehmen. In diesem Fall können Sie zum Eigenschutz den Mund und die Nase des Betroffenen mit einem luftdurchlässigen Tuch abdecken.
Wie auch im Alltag gilt: waschen Sie sich nach der Hilfeleistung gründlich Ihre Hände und desinfizieren Sie diese.
Unterlassene Hilfe ist nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, es droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber das Absichern der Unfallstelle sowie das Absetzen des Notrufs sind auch in Corona-Zeiten für jedermann zumutbar.